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   BGH, 18.05.2017 - IX ZR 36/16   

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https://dejure.org/2017,26027
BGH, 18.05.2017 - IX ZR 36/16 (https://dejure.org/2017,26027)
BGH, Entscheidung vom 18.05.2017 - IX ZR 36/16 (https://dejure.org/2017,26027)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 2017 - IX ZR 36/16 (https://dejure.org/2017,26027)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 552a Satz 1 ZPO, § 32 Abs. 1 KWG, § 286 ZPO, § 552a ZPO

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung aufgrund Anwaltsvertrags i.R.d. Rückholung von Geldanlagen; Beweislast für die Verbrauchereigenschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung aufgrund Anwaltsvertrags i.R.d. Rückholung von Geldanlagen; Beweislast für die Verbrauchereigenschaft

  • rechtsportal.de

    LugÜ 2007 Art. 15 Abs. 1 Buchst. c); ZPO § 286
    Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung aufgrund Anwaltsvertrags i.R.d. Rückholung von Geldanlagen; Beweislast für die Verbrauchereigenschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.02.2017 - IX ZR 67/16

    Verbrauchergerichtsstand: Vorliegen eines Kapitalanlagevertrags zu

    Auszug aus BGH, 18.05.2017 - IX ZR 36/16
    Diese Frage ist nicht mehr klärungsbedürftig, weil sie der Senat mit Urteil vom 9. Februar 2017 (IX ZR 67/16, WM 2017, 565) entschieden hat.
  • BGH, 15.02.2017 - IV ZR 373/13

    Rechtsdienstleistung: Vorliegen eines echten Forderungskaufs; Abtretung der

    Auszug aus BGH, 18.05.2017 - IX ZR 36/16
    Hat mithin die Revision keine Aussicht auf Erfolg, steht die grundsätzliche Klärung entscheidungserheblicher Rechtsfragen erst nach Einlegung der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision einer Revisionszurückweisung durch Beschluss nach § 552a ZPO nicht entgegen (BGH, Beschluss vom 15. Februar 2017 - IV ZR 373/13, nv Rn. 13; Zöller/Heßler, ZPO, 31. Aufl., § 552a Rn. 3).
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